Beiträge und Gebühren
Ausrichtung von Landesmeisterschaften
Für die im BTB-Wettkampfkalender aufgeführten Landesmeisterschaften ab Altersklasse U23 haben die Ausrichter eine Gebühr von 100,00 EUR zu Zahlen. Diese Gebühr wird für die Bereitstellung der Medallien verwandt und ist bis zum 31.1. unter dem Kennwort "LM-Genemigungsgebühr" auf das Konto des BTB zu überweisen.
Veranstalterabgabe
Die Veranstalter/ Ausrichter von genehmigten BTB-Sportveranstaltungen haben für jeden Teilnehmer ab Altersklasse U23 eine Veranstalterabgabe in Höhe von 10% der Startgebühr an den BTB zu entrichten. Die Überweisungsfrist beträgt zwei Wochen gerechnet vom Wettkampftag.
Für die Regionalliga gilt die Veranstalterabgabe für jeden Teilnehmer.
Tageslizenz
Sportler ab 16 Jahre ohne gültigen DTU-Startpass können nur mit einer Tageslizenz an den genehmigten BTB-Sportveranstaltungen gemäß Kapitel D.2 a SpO teilnehmen. Die Gebühr beträgt 10,00 EUR, wovon der Veranstalter/ Ausrichter 5,00 EUR an den BTB abzuführen hat. Für die Teilnahme an Breitensportveranstaltungen entfällt die Tageslizenz.
Aufnahmegebühr
Vereine und Abteilungen, die einen Antrag auf Mitgliedschaft im BTB stellen, haben eine einmalige Gebühr von 25,00 EUR zu zahlen.
BTB-Mitgliedsbeiträge
Jeder Triathlonverein bzw. jede Triathlonabteilung des BTB hat bis zum 31.01. den Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von 5,00 EUR je Vereinsmitglied an den BTB zu entrichten. Berechnungsgrundlage ist die Bestandserhebung per 1.1. Es erfolgt keine gesonderte Aufforderung.
Sind die Beiträge bis zum BTB-Verbandstag nicht bezahlt, ruht das Stimmrecht.
